Die deutschen Schulgesetze dürfen von dem jahrhundertealten Staub befreit werden
AG Schulpflicht

Expertenrat

Die Geschichte der Schulanwesenheitspflicht

„Am 28.09.1717 erließ Friedrich Wilhelm I eine Verordnung, die ein essenzieller Meilenstein bei der Einführung der allgemeinen Schulpflicht war. Mit Hilfe des Unterrichts sollten Kinder zu „guten Untertanen“ erzogen werden. Eltern sollten verpflichtend dafür sorgen, dass ihre Kinder die Schule besuchten. Widersetzte man sich dieser Schulpflicht, drohte eine Strafe. Zumindest in der Theorie, denn es mangelte an Schulgebäuden und qualifizierten Lehrkräften.

Noch 1794 war im „Allgemeinen Landrecht“ eine Passage zu finden, in der erklärt wurde, dass jeder Einwohner, der den „nötigen Unterricht für seine Kinder in seinem Hause nicht besorgen kann oder will“, seine Kinder nach dem vollendeten fünften Jahr zur Schule schicken muss. Es gab also eine Bildungspflicht, nicht aber eine Schulanwesenheitspflicht.

Vor 1919 herrscht in Deutschland eine Unterrichts- bzw. Bildungspflicht. Laut Definition ist bei der Schulpflicht die Vermittlung von Wissen an den Besuch einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Schule gebunden, bei der Bildungspflicht haben Eltern Sorge zu tragen, dass ihre Kinder eine angemessene Bildung erfahren.

Die heutigen Schulgesetze stammen aus dem Nationalsozialismus. Am 01.11.1938 trat das Reichsschulpflichtgesetz in Kraft. Dort heißt es im § 1: „Im Deutschen Reich besteht allgemeine Schulpflicht. Sie sichert die Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus. Ihr sind alle Kinder und Jugendlichen deutscher Staatsangehörigkeit unterworfen, die im Inland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die Schulpflicht ist durch Besuch einer reichsdeutschen Schule zu erfüllen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.“

Die meisten Länder der Welt zeigen uns, dass Bildung nicht an eine Schulanwesenheitspflicht gebunden sein muss. Tatsächlich ist die BRD ein Land von nur sehr wenigen, das überhaupt noch Bildung und Schulanwesenheitspflicht als unumstößliche Einheit sieht. Die deutschen Schulgesetze dürfen von dem jahrhundertealten Staub befreit werden.“

Schule und Industrialisierung:

Im Rahmen der Industrialisierung kam es immer mehr zu Kinderarbeit.

Durch die Einführung der Schul-/Unterrichtspflicht wurde auf der einen Seite früher Kinderarbeit vorgebeugt, auf der anderen Seite aber auch dafür gesorgt, dass durch den Schulbesuch qualifizierte Arbeiter hervorgebracht wurden, welche dann wiederum in den Fabriken zum Einsatz kamen.

Quelle: https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/146095/zur-geschichte-der-kinderarbeit-in-deutschland-und-europa/

Geschichte der Schulpflicht

Okt 18, 2022

Zum Zeitpunkt der Industrialisierung wurde im Deutschen Reich eine Schul-/Unterrichtspflicht eingeführt, welche zum einen die Kinder vor zu früher Kinderarbeit schützen sollte, zum anderen qualifizierte Mitarbeiter für die Fabriken hervorbringen sollte. Eine Durchsetzung der Schulpflicht mittels Polizei erfolgte erst ab 1938…

AG Schulpflicht

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Schulpflicht in Deutschland:

1592 in Herzogtum Pfalz-Zweibrücken

1598 Straßburg

1642 Sachsen-Gotha

1647 Braunschweig-Wolfenbüttel

1649 Württemberg

1717 Preußen bis 1918 Unterrichtspflicht (keine Schulanwesenheitspflicht)

1771 Bayern (Verordnung), 1802 gesetzliche Unterrichtspflicht

1835 Sachsen allgemeine Schulpflicht

1919 Weimarer Verfassung → allgemeine Schulpflicht für ganz Deutschland

1938 Reichsschulpflichtgesetz, erstmals mit Durchsetzung der Schulpflicht auch mittels Polizei

Es handelte sich dabei meist um eine Unterrichtspflicht, erst ab 1938 wird Schulanwesenheitspflicht auch mittels Polizei durchgesetzt.

Die derzeitige Schulpflicht erstreckt sich im Wesentlichen auf drei Bereiche: Teilnahme, Anmeldung und Schulwahl.

Je nach Bundesland 9-10 Jahre Dauer des Pflichtschulbesuchs.

 

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